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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Alkohol und Führungskräfte | 115 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8D., Lappersdorf (Lkr. Regensburg) / Bayern | 513523 | ||
Datum | 09.10.2008 13:36 MSG-Nr: [ 513523 ] | 48357 x gelesen | ||
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Ich denke, man muss auch hier gesunden Menschenverstand wirken lassen. Man kennt ja in der Regel seine Führungskräfte. Wenn mein Kommandant ein Glas Bier getrunken hat, tu ich trotzdem noch was er sagt. Wenn es allerdings, so wie beim Vorschreiber offensichtlich passiert, zu Ausfällen kommt, dann würde ich derjenigen Führungskraft was husten. Ich denke jeder halbwegs erfahrene Feuerwehrmann kann einschätzen, ob ein Befehl quatsch ist oder nicht. Ironie an "Geh' hab dich nicht so, geh mal schnell ohne Atemschutz da nei!" Ironie aus Wie es rechtlich aussieht weiß ich jedoch nicht. Bei der Bundeswehr darf man so einen Befehl verweigern, aber keine Ahnung welche Richtlinien es da gibt und ob wir sowas ähnliches haben... Zur Not kannst du immer noch sagen, dass du dich zu dem Befohlenen nicht fähig bist (z. B. Unwohlsein vor einem Atemschutzeinsatz). Das kann niemand nachprüfen. Und du machst das schließlich freiwillig, also kann dich auch niemand zu was zwingen!! Wenn alle Anderen rausrennen, rennen wir rein. - Ihre Feuerwehr | ||||
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