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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | |||
Thema | Alkohol und Führungskräfte | 115 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 513517 | |||
Datum | 09.10.2008 13:13 MSG-Nr: [ 513517 ] | 48590 x gelesen | |||
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Geschrieben von Olf Richter Ob sichtlich oder nicht spielt keine Rolle im alkoholisierten Zustand hat keiner was im Einsatz verloren, weder als Einsatz- noch als Führungskraft. Das ändert nichts daran, daß man die Anwesenheit beider Personenkreise immer wieder bei Einsätzen erleben muß. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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