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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Löschwasserversorgung wer kann belangt werden? | 17 Beiträge | ||
Autor | Lars8 B.8, Zwinge / Thüringen | 513348 | ||
Datum | 08.10.2008 10:51 MSG-Nr: [ 513348 ] | 5339 x gelesen | ||
Hallo, soweit ich in Erfahrung bringen konnte wurde die Wasserleitung Ende der 30 er Jahre gebaut, also für damalige Zwecke wohl noch ausreichend. Wir haben 2 Bäche, der Höhenunterschied zwischen Bach und am höchsten gelegenen Haus sind ca. 40-50 m die Wegstrecke knapp 400m. Wir hätten als Planung ja noch den ehemaligen Hochbehälter bei uns im Ort an das Wasserleitungsnetz mal gekoppelt war ,der müßte nur neu vergossen werden weil der aufgebrochen wurde und es würden ca. 150m³ Wasser zur Verfügung stehen,sind wir zwar schon seit 2 Jahren am sprechen, jedoch bekommen wir bzw. die Gemeinde ,welche ja schon Geld für Sanierung in Haushalt eingeplant hatte, noch kein Ok vom WVU. Gruß Lars | ||||
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