Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | Erforderlicher Führerschein | 31 Beiträge |
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 513291 |
Datum | 07.10.2008 22:18 MSG-Nr: [ 513291 ] | 13429 x gelesen |
Drehleiter mit Korb
Mahlzeit!
Geschrieben von Daniel Metzger Du darfst mit dem C Solofahrzeuge als 2-Achser bis 18to., 3-Achser (mit Liftachse) bis 26,5to. und 4-Achser bis 34to. zGM fahren. Zusätzlich darfst du jeweils einen Anhänger bis 750kg zGM anhängen, OHNE einen zusätzlichen Führerschein.
Auch mit den Korrekturen deines Folgebeitrages ist das so nicht ganz richtig bzw. zumindestens missverständlich.
Diese Gewichtsgrenzen gibt es im Fahrerlaubnisrecht nicht, sondern nur im Zulassungsrecht. Wer also ein fünfachsiges Hubrettungsfahrzeug mit 14 Meter Länge und 38t zGM fahren will, benötigt dafür auch nur die Klasse C (wenn nicht die Ausnahmegenehmigung für die Zulassung des Fahrzeugs anderslautende Auflagen enthielte, was mich aber wundern würde).
Gleiches gilt für den 20t schweren Zweiachser, den man vielleicht mal geschenkt bekommen hat ;-))
Geschrieben von Tobias AundrupAlso soweit ich weiß braucht man für eine DLK den Führerschein CE (LKW+Anhänger) da die Drehleitern meistens überlänge haben.
Auch Längenbegrenzungen gibt es im Fahrerlaubnisrecht nicht, ausserdem überschreiten übliche Drehleitern mit rund 10 Metern Fahrzeuglänge die zulässige Länge für Einzelfahrzeuge von 12 Metern nicht.
Gruß,
Henning
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