Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Löschwasserversorgung wer kann belangt werden? | 17 Beiträge |
Autor | Math8ias8 B.8, Mühlberg / Brandenburg | 513167 |
Datum | 07.10.2008 12:29 MSG-Nr: [ 513167 ] | 5527 x gelesen |
Hallo,
Geschrieben von Lars BallhauseMit jede Löschwasserentnahmestelle ist also auch jeder Hydrant gemeint
Prinzipiell ist das so. Wobei es von der Netzinfrastruktur abhängt, welche Wassermenge denn tatsächlich noch zur Verfügung steht, wenn man zwei Hydranten anzapft.
Die 24m^3 /h sind die Mindestwassermenge, die zur Verfügung stehen sollte, wenn Hydranten denn tatsächlich als Löschwasserentnahmestellen vorgesehen sind. Wenn du schreibst, dass bei euch ohnehin nur recht kleine Leitungsquerschnitte verlegt sind, ist es ohnehin fraglich, ob dieses Netz als ausreichende Löschwasserversorgung geeignet ist und planerisch überhaupt dafür vorgesehen war.
Welche Entnahmestellen stehen denn sonst noch zur Verfügung? Bei so großen Höhenunterschieden scheiden ja Löschwasserbrunnen evtl. als Möglichkeit aus.
Gruß
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