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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Löschwasserversorgung wer kann belangt werden? | 17 Beiträge | ||
Autor | Hans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen | 512758 | ||
Datum | 05.10.2008 20:01 MSG-Nr: [ 512758 ] | 5839 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Jürgen Linne Das ist dann aber nix für Industriebrände. Das kommt auf die "Industrie" an? Wohnbebauung gerade Ausreichend. Na ja, 24m^3 pro Stunde in der guten Stube würden mir mehr als "Ausreichend" erscheinen... Ein Wenderohreinsatz kommt damit nicht zustande Also örtlich bedingte Taktikverhinderung? - besser kann es doch nicht kommen -> außer es kommen die berüchtigten HLF 20/40 aus dem Stützpunkt zum "Einsatz"? mkg hwk | ||||
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