Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Löschwasserversorgung wer kann belangt werden? | 17 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 512752 |
Datum | 05.10.2008 17:47 MSG-Nr: [ 512752 ] | 5880 x gelesen |
Tragkraftspritzenfahrzeug
Löschgruppenfahrzeug
Löschgruppenfahrzeug
Tanklöschfahrzeug
Hallo Thomas,
Geschrieben von Thomas Glauer
Geschrieben von Mathias Bauer"Für die Betrachtung des zur Verfügung stehenden Löschwassers, sind alle Entnahmestellen im Umkreis von 300m zum Brandobjekt zu betrachten (wobei das meiner Meinung nach oftmals sehr unrealistisch ist)"
Im Einzefall auch weiter weg. Mit TSF (160 m B- Länge) auch immer zu erreichen ?
Bei 300 m sollte man in einem 2. Netzabschnitt sein, damit die Wasserentnahmen sich nicht gegenseitig stören. Auch ein LF nach Norm kommt bei 300 m nicht in diesen Netzabschnitt, heist also immer Einsatz für einen Löschzug. Auf diese 300 m war schon der Klassische Löschzug mit LF 16 und TLF 16/25 ausgelegt.
Gruß
Michael
Auch schlechter Ruf verpflichtet
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