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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Aussonderung PSA Absturz | 10 Beiträge | ||
Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen | 512542 | ||
Datum | 04.10.2008 12:22 MSG-Nr: [ 512542 ] | 3336 x gelesen | ||
Hallo! Geschrieben von Otto Gasper Grundsätzlich gilt die BGR Naja, für den FF-Bereich (teilweise auch BF) gilt die BGR exakt betrachtet gar nicht, weil sie eine Berufsgenossenschaftliche Regel ist und Feuerwehr nix mit Berufsgenossenschaft zu tun hat. Für Feuerwehren gibt es die GUV-R (auch wenn es inhaltlich keine? oder nur geringe? Differenzen gibt). Meine persönliche Meinung ist, wenn die Einsatzmittel regelmäßig geprüft werden, richtig gelagert werden und nur ordnungsgemäß gebraucht werden/wurden, kann man die BGR Frist etwa um 1 Jahr strecken. Warum gerade ein Jahr? MkG Sascha | ||||
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