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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Aussonderung PSA Absturz | 10 Beiträge | ||
Autor | Otto8 G.8, Swisttal / NRW | 512534 | ||
Datum | 04.10.2008 11:42 MSG-Nr: [ 512534 ] | 3394 x gelesen | ||
Grundsätzlich gilt die BGR und vorallem die Herstellerangaben. Aber nach Absprache mit den Hersteller ist evt. eine Verlängerung möglich. Meine persönliche Meinung ist, wenn die Einsatzmittel regelmäßig geprüft werden, richtig gelagert werden und nur ordnungsgemäß gebraucht werden/wurden, kann man die BGR Frist etwa um 1 Jahr strecken. Voraussetzung dafür ist aber das der Leiter der Feuerwehr dies mitträgt. | ||||
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