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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Aussonderung PSA Absturz | 10 Beiträge | ||
Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 512496 | ||
Datum | 03.10.2008 22:54 MSG-Nr: [ 512496 ] | 3497 x gelesen | ||
Damit ist aus meiner Sicht die Sache klar. Wenn die PSA nicht bereits schon vorzeitig ausgesondert wird (Aussonderungskriterien erfüllt), würde ich nach Auflauf der vom Hersteller vorgegeben Zeit aussondern. Eine weitere Möglichkeit wäre nach Ablauf die (kostenpflichtige) Prüfung durch den Hersteller um ggf. eine Verlängerung der Nutzungsdauer zu erreichen. Beste Grüße Udo Burkhard | ||||
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