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Rubrik | THW | zurück | |||
Thema | THW bei Geiselbefreiung vor Ort | 59 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 511866 | |||
Datum | 30.09.2008 15:29 MSG-Nr: [ 511866 ] | 11066 x gelesen | |||
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Geschrieben von Thomas Middeke Seit wann ist das THW neutral? Mit neutral ist gemeint, daß man sich in lokale Konflikte nicht einmischt und -im Rahmen seines Auftrages- allen ggf. vorhanden Konfliktparteien die gleiche Hilfe zuteil werden läßt. Dies ist für GOs natürlich immer etwas schwieriger als für NGOs, da man immer auch im Kontext der Handlungens seines Staates im Allgemeinen aber auch anderer staatlichen Einrichtungen im Besonderen betrachtet werden wird. Ein Problem welches jedoch mitunter auch NGOs haben. Es bietet sich jedoch auch für GOs an die Nähe von militärischen Konflikparteien (auch den eigenen Streitkräften) auf das Notwendigste zu beschränken um jegliche Provokation zu vermeiden. Innerstaatlich sieht es dann sogar noch anders aus. Im Rahmen eines geregelten staatlichen Ablaufs (kein Krieg oder so) wird man bei Konflikten (z.B. gewalttätige Demos) in der Regel auf der einen Seite den Staat (zumeist vertreten durch polizeiliche Kräfte) und auf der anderen Seite die Störer haben. Dort kann keine staatliche Einrichtung (SB) letztendlich neutral sein. Man gehört zwingend einer Seite an (kleiner Tipp: nicht den Störern). MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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