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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Neue Verordnungen | 11 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 511346 | ||
Datum | 26.09.2008 18:55 MSG-Nr: [ 511346 ] | 4020 x gelesen | ||
Geschrieben von Remco Bakker Genau wie Sie Sagen! Dafür sind die Feuerwehren selbst die besseren Ansprechpartner. Es gibt zwar viele Entscheidungsträger in den Stadtverwaltungen, die sich für die besseren Feuerwehrleute halten, aber trotzdem kann man die Marktchancen eines neuen Produktes immer noch am besten direkt beim Endnutzer testen. Wie der dann seine Geldgeber überzeugt, sollte nicht das Problem des Herstellers sein. Aber Obacht: Es gibt (gab?) Länder in Deutschland, die die ausschließliche Verwendung von nach den deutschen Normen (DIN) für die Feuerwehr zugelassenen Ausrüstungen fordern und/oder geschickte Wegen finden, dies auch ohne strikte gesetzliche Regelung zu errreichen. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | ||||
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