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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ehrenabzeichen und Bandschnallen | 12 Beiträge | ||
Autor | Klau8s B8., Isernhagen / Nds | 511320 | ||
Datum | 26.09.2008 14:17 MSG-Nr: [ 511320 ] | 3929 x gelesen | ||
Geschrieben von Dennis Edner Weiß jemand, wo es diese Verordnung für NRW gibt? Ich habe trotz intensiver Suche nichts gefunden. Hallo Dennis, für die Ehrenzeichen ist die Staatskanzlei zuständig. Die haben da ein eigenes Büro für. Schlage vor: Web -> Landesregierung und dann blättern oder aber via allgemeine Telephonnummer Dich dahin verbinden lassen. Gruß Klaus PS: Aber, wenn es bundeseinheitliche Orden und Ehrenzeichen sind, dann gelten auch die Bundesregeln. Ich hatte damals zu meinem BVK gleich ein Heftchen mit Trageanweisung in die Hand gedrückt bekommen. | ||||
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