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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaEhrenabzeichen und Bandschnallen12 Beiträge
AutorKlau8s B8., Isernhagen / Nds511320
Datum26.09.2008 14:17      MSG-Nr: [ 511320 ]3929 x gelesen

Geschrieben von Dennis EdnerWeiß jemand, wo es diese Verordnung für NRW gibt? Ich habe trotz intensiver Suche nichts gefunden.

Hallo Dennis,

für die Ehrenzeichen ist die Staatskanzlei zuständig.
Die haben da ein eigenes Büro für.

Schlage vor: Web -> Landesregierung und dann blättern oder aber via allgemeine Telephonnummer Dich dahin verbinden lassen.

Gruß
Klaus

PS: Aber, wenn es bundeseinheitliche Orden und Ehrenzeichen sind, dann gelten auch die Bundesregeln.
Ich hatte damals zu meinem BVK gleich ein Heftchen mit Trageanweisung in die Hand gedrückt bekommen.



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