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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Doppelmtigliedschaft in Niedersachsen, geht das? | 13 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen | 510934 | ||
Datum | 23.09.2008 15:01 MSG-Nr: [ 510934 ] | 4405 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Hallo, meinem Verständnis nach geht das in Niedersachsen nicht. Geschrieben von ---§ 11, Abs. 2 NBrandSchG--- Aktives Mitglied der Freiwilligen Feuerwehren können nur Gemeindeeinwohner sein, die für den Einsatzdienst gesundheitlich geeignet sind und das 16., aber noch nicht das 62. Lebensjahr vollendet haben. Wenn du in der Gemeinde deines Arbeitsortes einen Zweitwohnsitz hast, dürfte es gehen ;-). Näheres wird in der entsprechenden Satzung geregelt sein. Grüße Micha | ||||
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