Geschrieben von ---http://www.im.nrw.de/ser/32.htm#---Die amtlichen Wappen dürfen ausschließlich von Behörden und Einrichtungen des Landes genutzt werden. Anderen Stellen, die diese Wappen benutzen, droht eine Strafe nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz.
Interessant ist auch, daß auf der Seite www.bezreg-koeln.nrw.de zu dem Thema Feuerwehrstiefel gar nichts zu finden ist.