Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | Ausschreibung/Abnahme LF10: Module nur komplett? | 8 Beiträge |
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 510821 |
Datum | 23.09.2008 08:29 MSG-Nr: [ 510821 ] | 4274 x gelesen |
Mehrzweckfahrzeug;
Mehrzweckfahrzeug (Bayern), ähnlich MTW
Mehrzweckfahrzeug mit Ladehilfe (RLP), Spezifiziert in TR 5 RLP, drei größen, ähnlich GW-L
1. Notarzt
2. Normenausschuss
Geschrieben von Andreas WagnerB Strom
C Beleuchtung
D Tragkraftspritze
G Wasserschaden
Die Zusatzmodule wurden uns von der Regierung empfohlen, aber nicht gefordert. Wir würden nun gerne beim Modul D das zweite Saugzubeghör (Saugkorb und Saugschutzkorb) weglassen sowie beim Modul G den Nassauger, da dieser bei uns im MZF verlastet ist.
Es es zulässig, nur Teile eines Moduls zu verlasten?
Als Mitglied des zuständigen NA quasi für den Sinn der Normung offiziell (das hat allerdings NICHTS mit den ggf. vorhandenen Länderzuschußregeln zu tun!):
Ja, die Module dürfen auch nur teilweise verlastet werden, weil die Module nur Beladungsbeispiele darstellen sollen! Allerdings frag ich mich immer wozu man 2 FP brauchen soll, wenn man davon nur eine mit saugseitigem Zubehör vorhält. (Und komm mir nicht mit kompletter Förderstrecke von dem einen Auto, dazu ist in Niederbayern die FP-Dichte m.W. auch bei Euch groß genug...) Zumal der Rest der Fahrzeuge in Viechtach offensichtlich alles FP 16/8 bzw. dann künftig 10-2000 ist. Ihr müsst also für EINE dieser FP sowieso ZWEI FP 8/8 bzw. 10-1000 betreiben!
http://www.feuerwehr-viechtach.de/Fahrzeuge%20neu.htm
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mit privaten und kommunikativen Grüßen
Cimolino
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