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| Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
| Thema | Absicherung E-Stelle mit Blauem Blinklicht | 18 Beiträge | ||
| Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 510720 | ||
| Datum | 22.09.2008 18:47 MSG-Nr: [ 510720 ] | 6552 x gelesen | ||
Mahlzeit! Geschrieben von Daniel Bildhauer Nach StVO darf meines Wissens nach Blaues Blinktlicht zur Absicherung von Einsatz- und Gefahrenstellen verwendet werden - gilt das auch für diese Dinger nein, blaues Blinklicht darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen verwendet werden, von denen aber natürlich auch zur Warnung an Unfall- und Einsatzstellen (sonstige Gefahrenstellen ohne Einsatz zählen strenggenommen schon nicht dazu..). Siehe Absatz 2 von §38 StVO. Gruß, Henning | ||||
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