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VERALTET: Gefahrgutverordnung Strasse und Eisenbahn, NEU seit 25. Juni 2009: GGVSEB
Feuerwehrgesetz
RubrikFeuerwehrtechnik zurück
ThemaMedizinischer Sauerstoff in Feuerwehrfahzeugen5 Beiträge
AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg510578
Datum22.09.2008 06:40      MSG-Nr: [ 510578 ]2691 x gelesen

Medizinischer Sauerstoff ist in Deutschland von den Beschränkungen des ADR freigestellt.
(ADR 1.1.3.1 b), GGVSE Anlage 2, 1.3 b) i.V.m. RSe 13.1).

Das FwG BW lässt sich darüber nicht aus, es kann jedoch sinnvoll sein, ein entsprechendes Gerät mitzuführen.

Wenn ihr O2med mitführen wollt, solltet ihr Flasche und Inhalationsmasken bzw. Beatmungsbeutel in eine geeignete Tasche (aus dem einschlägigen Fachhhandel) packen und natürlich rutschsicher verstauen.
Bitte auch daran denken, O2med ist ein Medikament mit Haltbarkeitsdatum, die Masken ebenfalls, die Druckminderer / Mengenregler benötigen je nach Hersteller eine Wartung/Überprüfung.


Beste Grüße

Udo Burkhard

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 21.09.2008 12:14 Cars7ten7 H.7, Hambrücken
 21.09.2008 23:49 ., Westerwald
 22.09.2008 06:18 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 22.09.2008 06:40 Udo 7B., Aichhalden
 22.09.2008 08:49 Ulri7ch 7C., Düsseldorf

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