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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Medizinischer Sauerstoff in Feuerwehrfahzeugen | 5 Beiträge | ||
Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 510578 | ||
Datum | 22.09.2008 06:40 MSG-Nr: [ 510578 ] | 2691 x gelesen | ||
Medizinischer Sauerstoff ist in Deutschland von den Beschränkungen des ADR freigestellt. (ADR 1.1.3.1 b), GGVSE Anlage 2, 1.3 b) i.V.m. RSe 13.1). Das FwG BW lässt sich darüber nicht aus, es kann jedoch sinnvoll sein, ein entsprechendes Gerät mitzuführen. Wenn ihr O2med mitführen wollt, solltet ihr Flasche und Inhalationsmasken bzw. Beatmungsbeutel in eine geeignete Tasche (aus dem einschlägigen Fachhhandel) packen und natürlich rutschsicher verstauen. Bitte auch daran denken, O2med ist ein Medikament mit Haltbarkeitsdatum, die Masken ebenfalls, die Druckminderer / Mengenregler benötigen je nach Hersteller eine Wartung/Überprüfung. Beste Grüße Udo Burkhard | ||||
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