Rubrik | Rettungsdienst |
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Thema | Umgang mit Med.Prod. im RD | 44 Beiträge |
Autor | Lars8 W.8, Osnabrück / Niedersachsen | 510396 |
Datum | 19.09.2008 18:39 MSG-Nr: [ 510396 ] | 10563 x gelesen |
Medizinproduktegesetz
Medizinproduktegesetz
1. Erste Hilfe
2. Ersthelfer
Automatisierte externe Defibrilator (Laiendefibrilator)
Automatisierte externe Defibrilator (Laiendefibrilator)
Automatisierte externe Defibrilator (Laiendefibrilator)
1. Erste Hilfe
2. Ersthelfer
Klar ist - Kaufen und Aufhängen reicht für einen Betrieb nicht. Einige gesetzliche Auflagen, u.a. MPG, für den Betreiber und die Einweisung nach MPG gehören dazu (ist aber gut machbar).
Wichtiger ist doch eigentlich, dass der Betrieb seine Mindestanzahl (nach BG) an betrieblichen Ersthelfern in EH ausbildet. Da einen Part AED einzubauen lässt sich gut machen. Ansonsten kommt man in die perverse Situation, dass zwar ein AED von der anderen Seite des Betriebes geholt wird, jedoch keine einfachen EH-Maßnahmen ergriffen werden. Es muss ja nur ein Bruchteil der Mitarbeiter in der Anwendung des AED geschult sein.
Zu den AED-Fortbildungen: Die betrieblichen Ersthelfer müssen eh spätestens nach/innerhalb 2 Jahren ein Erste Hilfe Training machen, um ihren EH-Schein (wirksam für die BG) zu verlängern. Wenn ich es will, bekommt man auch dort einen AED-Teil rein bzw hängt diesen ran (im EHT sind die Themen nicht streng vorgegeben).
Was nicht heißen soll, dass man die ganze AED-Betriebs-Kiste nicht hätte einfacher regeln können. Als EH-Ausbilder kann ich aber auch berichten, dass 2 Jahre (Auffrischung EH durch EHT) nicht zu kurz sind - fast alles, was nicht einigermaßen regelmäßig geübt wird... wird vergessen.
Grüße
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