Rubrik | Atemschutz |
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Thema | Tauglichkeit und Übung | 44 Beiträge |
Autor | Volk8er 8T., Appen / Schleswig-Holstein | 510129 |
Datum | 18.09.2008 15:20 MSG-Nr: [ 510129 ] | 19958 x gelesen |
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Atemschutzgeräteträger
In my Opinion = meiner Meinung nach
Feuerwehrdienstvorschrift
Feuerwehrdienstvorschrift
Atemschutzgeräteträger
Moin,
die Frage ist doch vielmehr "Was ist notwendig, um den FA wieder als AGT einsetzen zu dürfen?".
Muss erst eine neue G26.3 ab-/vorgelegt werden? (geht IMO übers Ziel hinaus)
Langt ein Einsatz oder eine einsatznahe Übung? (widerspricht eigentlich der FwDV 7)
Muss zuerst eine Belastungsübung nach FwDV 7, Anlage 4, Abschnitt 2.1.2.2, in einer Atemschutzübungsanlage erfolgen? (IMO der einzige Weg, um wieder als AGT "ins Geschäft" zu kommen.
MkG
Volker
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