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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Tauglichkeit und Übung | 44 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 509952 | ||
Datum | 17.09.2008 15:35 MSG-Nr: [ 509952 ] | 20676 x gelesen | ||
Geschrieben von Thomas Schwarz Dürfen sie bei Übungen trotzdem mit üben? Hängt ein wenig von dem Grund ab, warum sie es nicht geschafft innerhalb von zwölf Monaten die geforderten Übungen/Leistungen zu erbringen. Liegt es an gesundheitlichen Problemen, dann natürlich nicht. Liegt es an zeitlichen Problemen, eventuell. Wir bieten drei - vier Termine pro Jahr in der Atemschutzübungsanlage und eigentlich sollte zusätzlich jeder AGT während des Dienstjahres mindestens zweimal mit Atemschutz geübt haben. Geschrieben von Thomas Schwarz Hat jemand einen Vorschlag? Wir gehen immer auf Spielplätze von Schulen oder Kindergärten. Bevorzugt in der dunklen Jahreszeit. Da macht ein Leck im Schlauch nicht soviel Ärger. Und Spielgeräte können ganz schön tückisch sein ... ;-) Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | ||||
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