News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Tauglichkeit und Übung | 44 Beiträge | ||
Autor | Patr8ick8 W.8, Albstadt / Baden-Württemberg | 509949 | ||
Datum | 17.09.2008 15:29 MSG-Nr: [ 509949 ] | 20898 x gelesen | ||
Hallo! Also bei uns wird das wie folgt gehandhabt: Wer den jährlichen Durchgang auf der Atemschutzstrecke nicht schafft oder ihn ausfallen lässt, wird unverzüglich als "Nicht-AGT" gekennzeichnet (Beklebung am Helm wird geändert). Für denjenigen ist Atemschutz bis zum Nachholen der Belastungsübung absolut tabu, egal ob Einsatz oder Übung. Bei unseren regulären Übungen entscheidet immer das Los, wer welchen Job übernimmt. Dadurch kommt jeder AGT mal auf nen Atemschutzposten. Wenn es dann welche gibt, bei denen das Jahr um ist, werden diese dann auf einen Atemschutzposten zugeteilt. Das mit dem vollen Wasserschlauch machen wir eigentlich nur, wenn wir ein entsprechendes Übungsobjekt haben, z. B. Abbruchhaus oder ähnliches. Gruß Patrick Das war meine Meinung | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|