Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Personalprobleme / Sinnvoller Lösungsansatz ? | 41 Beiträge |
Autor | jürg8en 8s., Trier / RLP | 508690 |
Datum | 09.09.2008 20:46 MSG-Nr: [ 508690 ] | 12542 x gelesen |
Infos: | 12.09.08 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz 09.09.08 Feuerwehrrente vom Tisch - Diskussion im FWnetz
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1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Brandinspektorlehrgang, (ZF) gD
Das ist ein Guter und Richtiger Weg! Das Ehrenamt im Einzelnen aber das der FA im Besonderen Bedarf einer entsprechenden Würdigung!
Wenn ein ehrenamtlicher Stadt-oder Ortsbürgermeister für seinen ehrenamtlichen Dienst in der Gemeinde rund 1200 Euro (je nach Größe) an Aufwandsentschädigung erhält, bekommt er, wenn er das Amt mindestens 10 Jahre inne hatte eine lebenslange Penstion in Höhe von 25 % dieser Bezüge!
Ein Vg-Bürgermeister (ja nunmal unser Chef) bekommt eine Vergütung nach BAT und die dürfteje nach Größein Rahmen von B4 liegen. Hat er das Amt nun eine Legeslaturperiode "abgeleistet und kandidiert ein weiteres Mal erhält er, selbst wenn er nciht mehr gewählt wird immerhin 35% dieser Besoldung!
Und "Wir" halten unseren Kopf täglich hin, nehmen gesundheitliche Risiken in Kauf und erhalten wenns hoch kommt (und wir es aushalten) nach 35 Jahren ! ein goldenes Feuerwehrehrenzeichen.
Vielen Dank!
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