Moin,
Geschrieben von Thomas Edelmann
Und der elektromeister vom lokalen EVU mit Hochspannungsschaltberechtigung, darf auch nurunterstützend tätig werden weil er nicht eingewiesen ist?
Ich glaubs nicht, wozu mache ich eine Ausbildung wenn ich sie bei Feuerwehrs nicht benutzen darf.
Gruß
Es ging um Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten. Quasi Elektriker light, damit der GWS-Mensch den Badezimmer-Potentialausgelich errichten darf oder der Tischler den Herd der Einbauküche legal anklemmen kann. Also nur sehr begrenztes E-Wissen und auf eine kleine Anzahl sich immer recht ähnlicher Situationen zugeschnitten. Jemand, der sich mit dem anschließen von Herden an eine vorhandene Herdanschlussdose auskennt, wird in eine rIndustrieanlage von solch kleinen Gemeinheiten wie USV, Mehrfacheinspeisung, Fremdspannung führende Stromkreise, Rückspeisungen oder ungeerdeten Sternpunkten überrascht werden. Und mit dem ziehen von NH-Sicherungen wird's dann auch interessant, wenn der Trafo nur drei Meter weiter steht. Gibt wenns danebengeht etwas mehr Feuerwerk, als der kleine blaue Funke, wenn man in der Küche zwei Drähte aneinander hält...
Da halte ich es doch für etwas optimistisch, den E-Kasten pauschal für alle EFKffT freizugeben. Was einen ja nicht dran hindert, ggf. bestimmte Personen für bestimmte Situationen mit der Nutzung solcher Werkzeuge zu befähigen. Nur dann mit entsprechender GeBe, Aufgabenbeschreibung sowie Unterweisung und Kontrolle der Fertigkeiten duch die vEFK und ggf. auf bestimmte Situationen begrenzt. Der EFKffT-Küchenbauer sollte i.d.R. auch an der Wohnzimmersteckdose ohne Schwierigkeiten feststellen können, ob diese Spannungsfrei ist. Was ja nicht bedeutet, dass er deswegen zum isolierten Schraubenschlüssel greifen und Leitungen im Straßenverteiler unter Spannung abklemmen soll.
Gruß,
Thorben
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