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Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | Digitalfunk / ??? zur Umsetzung | 92 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 507404 | ||
Datum | 03.09.2008 15:23 MSG-Nr: [ 507404 ] | 49255 x gelesen | ||
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Geschrieben von Joachim Pirr Dort ist eine Formulierung zu finden die ( sinngemäß ) lautet, dass diese Urkunde nur im Zusammenhang mit der Zuteilung durch das ( z. B. Landesinnen-) Ministerium gültig ist. Wenn es das tut für Landkreise die (aus Kostengründen) statt TETRA lieber noch ein paar Jahre 4m Analog weiter betreiben wollen (z.B. bis eine ausgegorene Alarmierungslösung vorliegt) möchte ich nicht sehen, wer da alles im IM aufschlgt und Druck macht. Wenn schon für abgelehnte Ausnahmegenehmigungen für Fahrzeugzuschußanträge ausgewachsene MdLs aufschlagen... Geschrieben von Joachim Pirr Also hat das Ministerium die Möglichkeit, den Betrieb auf diesen Frequenzen einzustellen, wann immer es dies für nötig erachtet. Aber nur theoretisch. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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