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RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaHeckabsicherung7 Beiträge
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW506894
Datum01.09.2008 19:14      MSG-Nr: [ 506894 ]2928 x gelesen

Mahlzeit!

Geschrieben von Maik EberhardtWer ist denn für solche Sachen der beste Ansprechpartner ? Tüv ?

Wenn es sich um Fahrzeuge mit mehr als 3,5t zGM handelt, ist die Bezirksregierung zuständig. Am besten mal dort nachfragen, ob es eine 'allgemeine' Ausnahmegenehmigung gibt bzw. welche Anforderungen man für eine Ausnahmegenehmigung im Einzelfall verlangt. Wenn eine technische Abnahme gefordert wird, kommt der TÜV oder eine Überwachungsorganisation ins Spiel.

Geschrieben von Maik EberhardtMüssen diese Leuchten dann in dem Fahrzeugschein eingetragen werden ?

Normalerweise müssen die Leuchten incl. Nennung der Ausnahmegenehmigung eingetragen werden. Rein praktisch kenne ich es aber bei Behördenfahrzeugen nur so, dass lediglich die Leuchten selber (ohne Nennung der Genehmigung) eingetragen werden. Wenn überhaupt. Bei passiver Lichttechnik sieht es da noch grausliger aus...

Gruß,
Henning



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 30.08.2008 15:34 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 01.09.2008 11:14 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
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