Rubrik | Feuerwehrverbände |
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Thema | EU - Arbeitszeitrichtlinie | 17 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 506314 |
Datum | 28.08.2008 23:50 MSG-Nr: [ 506314 ] | 5140 x gelesen |
1. Werkfeuerwehr
2. Wehrführer
3. Wasserförderung
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Feuerwehr
Geschrieben von Gerhard PfeifferUnd deshalb wird auch nicht nach der Qualität oder Vorhandensein einer WF WF/RD gefragt. Dies ist ein Privatproblem der Arbeitgeber und Arbeitnehmer der Firma.
Die Aufsicht führt hier (NRW) die Bezirksregierung,
die auch bei WF Alarmübungen durchführt.
Sollte es da zur mangelhaften Leistung kommen
ist die Anerkennung als WF ggfs. auch mal weg.
Das dann die öffentliche FW ins Rennen geht ist auch nicht im Interesse der öFW oder ?
Geschrieben von Gerhard PfeifferDer Bürger hat ein Anrecht auf die Umsetzung (und Überprüfung) der in Gesetzen festgelegten Qualitätsmerkmale
Und dieses Anrecht verliert er hinterm Werkszaun ?
Nicht wirklich.
Geschrieben von Gerhard PfeifferWer sagt denn, wenn ich bei einer Hilfsorganisation anfange, dass alles so bleiben muss wie es ist? Die Gesellschaft verändert sich doch auch!
Gilt das nicht für jedes Tätigkeitsbereich ?
Egal ob BF/HAW/HIO/WF/FF ?
mit freundlichen Grüßen
Michael Roleff
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| 25.08.2008 20:19 |
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Lars7 G.7, Marl Westpol-Beitrag |
| 27.08.2008 20:01 |
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Pete7r M7., Norderstedt |
| 27.08.2008 23:47 |
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., Nürnberg | |