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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bundesratsinitiative: Fahrerlaubnis für Feuerwehrfahrzeuge bis 4,25 To | 204 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 505324 | ||
Datum | 24.08.2008 17:32 MSG-Nr: [ 505324 ] | 98927 x gelesen | ||
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Hallo, Geschrieben von Markus Weber Genau, und nachdem die Aufbauer ihre Fahrzeuge wieder genau an die Grenze herangefahren haben und Feuerwehrs -örtlich bedingt- noch dies und das drauflädt stehen wir in fünf Jahren wieder vor dem gleichen Problem. Ich beziehe meine Beiträge zu diesem Thema absichtlich nicht nur auf die Feuerwehr, da viele mit dieser 3,5t-Grenze zu kämpfen haben. Eine Ausnahme rein für die Feuerwehr halte ich für Unsinn. Geschrieben von Markus Weber Verändern wir die Grenze, bin ich sofort dabei. Aber nicht nach zig Regeln mit Ausnahmen und tralala, wie in Deutschland üblich sondern ganz einfach: Nö, wenn schon, sollte man die Grenze so fassen, dass es auch wirklich eine Grenze ist. Bei 7,5t sehe ich auch keine. Eine Grenze besteht m.E. dort, wo die Ausmaße des Fahrzeuges eine bestimmte Größenordnung überschreiten, wo man keine Sicht mehr nach hinten hat, wo man eine rein per Druckluft betätigte Bremse hat usw. Keines dieser Dinge kann man einzig und alleine am Gewicht des Fahrzeuges festmachen. Geschrieben von Markus Weber Ist ein FA mit FEK B ausgebildet Einsatzfahrzeuge mit zGM 4,25t zu bewegen? Gegenfrage: Worin besteht die Ausbildung für ein Fahrzeug mit genau 3,5t? Hat der Fahrschüler jemals was größeres als einen normalen PKW gefahren? Wieso darf er jetzt einen 3,5-Tonner Kleintransporter fahren? Dafür wurde er genauso wenig speziell ausgebildet wie für einen 4,25-Tonner. Geschrieben von Markus Weber Feuerwehrführerschein, "früher gings doch auch", "das dt. Feuerwehrwesen wird untergehen" u.ä. ist Kokolores und hat nichts mit dem Sachverhalt zu tun. Die Leute sind schlicht nicht ausgebildet das Fz. zu bewegen, darum sollten sie es im Einsatzfall schon zweimal nicht! Wie gesagt, ich beziehe mich absichtlich nicht auf die Feuerwehr sondern auf die Gewichtsgrenze als solches. Die ist genauso großer Quatsch wie die undurchsichtige Anhängerregelung bei B (ohne E) und C1E. Gruß, Michael | ||||
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