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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Grundlegende Fragestellungen über Internetseiten | 28 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 505282 | ||
Datum | 24.08.2008 14:57 MSG-Nr: [ 505282 ] | 6053 x gelesen | ||
hallo, Geschrieben von Christi@n Pannier Bei der DeNIC kann man nicght herausfinden, wer eine Seite betreibt, sondern lediglich wer eine bestimmt Domain registriert hat. Webseite und Domain sind zunächst mal zwei völlig unterschiedliche Dinge. im Grunde ist das richtig - wobei im Zweifel - wenn also der Betreiber der Webseite nicht (mehr) greifbar ist - der Domaineigentümmer als Mitstörer in die Haftung genommen wird. MkG Jürgen Mayer Webmaster www.FEUERWEHR.de | ||||
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