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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bundesratsinitiative: Fahrerlaubnis für Feuerwehrfahrzeuge bis 4,25 To | 204 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 505239 | ||
Datum | 24.08.2008 11:05 MSG-Nr: [ 505239 ] | 99063 x gelesen | ||
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Hallo, Geschrieben von Christi@n Pannier Stimmt. Sinnvoll wäre eine Begrenzung des B auf 2,8 / 3,0 to. Viele PKW-Fahrer sind mit allem, was die Ausmaße eines T4/T5 überschreitet bereits überfordert, wie man schön auf den Höfen deutscher Autovermieter sehen kann. Nein. Sinnvoll wäre es, nicht alleine auf das zul. GG des Fahrzeuges als alleiniges Kriterium für die Fahrerlaubnis zu gehen. Allerdings würde auch das nur wieder dazu führen, dass die Fahrzeughersteller Fahrzeuge kreieren, die die gegeben Vorgaben wieder exakt erfüllen. Sinnvoll wäre etwa: Klasse B: PKW und Kleintransporter bis max. 6m Länge, 2,1m Breite, 2,8m Höhe, 5t zul. GG. Klasse C1: LKW bis 12t zul. GG, 8m Länge, 2,3m Breite. Gruß, Michael | ||||
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