Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | GW-L 2 'Techn. Hilfeleistung' | 50 Beiträge |
Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 505153 |
Datum | 23.08.2008 19:08 MSG-Nr: [ 505153 ] | 15687 x gelesen |
Infos: | 23.08.08 Norm für RW
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1. Rüstwagen
2. Rettungswache
1. Rüstwagen
2. Rettungswache
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
1. Rüstwagen
2. Rettungswache
1. Rüstwagen
2. Rettungswache
Hallo,
geschrieben von Andreas Bräutigam:
Ich müsste mich doch sehr täuschen, wenn zum Zeitpunkt der Entstehung des RW 1 Bund der Strom im RW 1 nach DIN nicht auch tragbar vorgesehen werden konnte.
Kommt zwar selten vor, aber dies scheint dann tatsächlich einer dieser seltenen Fälle von Täuschung zu sein (sogar gleich zweifach, wenn ich mir das angefügte Antwortposting ansehe).
Für Norm-RW waren (und sind) festeingebaute Generatoren verbindlich; siehe z.B. GIHL, "Handbuch der FW-Fahrzeugtechnik" (2. Auflage, 1987):
9.3 Rüst und Gerätewagen
9.3.1 Technische Einrichtungen
[...] Rüstwagen verfügen über festeingebaute technische Einrichtungen, und zwar über maschinell angetriebene Zugeinrichtungen, Generatoren und Lichtmaste. [...]
und weiter
9.3.2 Typen
9.3.2.1 Rüstwagen RW 1
[...] Er besitzt festeingebaut und vom Fahrzeugmotor angetrieben
- eine Zugeinrichtung [...]
- einen Generator für Dreh- und Wechselstrom, Nennleistung 10 bis 12,5 kVA. [...]
Zu beachten ist dabei natürlich, daß es damals (resp. auch zur Zeit der Entstehung des RW 1 Bund) tragbare Stromerzeuger dieser Leistung noch (lange) nicht gab, während heute mehr als 13 kVA-tragbar nichts Ungewöhnliches mehr sind.
Gruß
Daniel
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