Rubrik | Ausbildung |
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Thema | Truppführer als Fahrzeugführer in Truppfahrzeug? | 26 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 504749 |
Datum | 21.08.2008 17:29 MSG-Nr: [ 504749 ] | 9032 x gelesen |
Dienstvorschrift
Dienstvorschrift
1. Schlauchtragekorb
2. Sicherheitstechnische Kontrolle gemäß MPG
Atemschutzgeräteträger
Atemschutzgeräteträger
Atemschutzgeräteträger
Gruppenführer (THW)
Straßenverkehrsordnung
Fahrerlaubnisverordnung
Dienstvorschrift
Dienstvorschrift
Dienstvorschrift
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Gruppenführer (THW)
Gruppenführer (THW)
1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
Feuerwehrmann
Gruppenführer (THW)
Geschrieben von Wulfhard BökerDer folgende Satz bzw. Absatz steht im Widerspruch zu Deinem Gesagtem.
Der Satz steht überhaupt nicht im Widerspruch zu em von mir gesagten. Man muß nur aufpassen, in welchem Umfeld sich die DV 3 bewegt.
Die DV 3 ist eine reine Taktikvorschrift. Sie gibt an, welche Kräfte mit welchen Mitteln welche Aufgaben erfüllen.
Die Frage wie welche Kräfte zu qualifizieren sind ergibt sich nicht aus der 3 sondern aus der 2.
Geschrieben von Wulfhard Böker"Fehlen zunächst Einsatzkräfte ... oder handelt es sich aufgrund des Löschfahrzeuges um ... einen selbständigen Trupp, müssen einzelne Aufgaben von anderen Einsatzkräften übernommen werden."
Ja und? Da steht aus Sicht einer taktischen DV: "Wenn der STr nicht da ist weil Du nicht mit der Gruppe sondern mit der Staffel ausgerückt bist, dann muß der ATr seine STK selbst schleppen".
Da steht nicht "Wenn kein Maschinist mit entsprechender Fahrerlaubnis da ist soll so lange bis einer kommt der das darf der fahren, der am längsten dabei ist und in der Freizeit am meisten Traktor fährt". Und da steht auch nicht "Wenn nicht ausreichend viele AGT da sind darf so lange derjenige AGT spielen bis genügend AGT da sind, der bei der Bundeswehr am längsten mit ABC-Schutzmaske rumgelaufen ist".
Warum soll das ausgerechnet beim GrFü der eine gesonderte Ausbildung hat anders sein?
Und jetzt komm mir nicht mit "dafür gibt es ja auch eine anderen Vorschrift (StFG, StVO, FeV oder DV 7). Weil die haben wir in Form der DV 2 auch. Die sagt klar, dß derjenige welcher die Aufgabe eines grFü im Einstz ausfüllen soll auch diese Ausbildung braucht.
Geschrieben von Wulfhard BökerEs geht nur um die zeitliche Befristung der Ausübung einer für die Aufgabenerfüllung zwingend notwendigen Funktion.
Und genau das steht da nicht. Es geht nur um taktische Kompensation auf der selben Ebene. D.h. ein Trupp bestehend aus TrFü und TrM in Form des ATr übernimmt Aufgaben eines Trupps bestehend aus TrFü und TrM in Form des STr der eben nicht da ist. Da geht es nur um Köpfe, nicht um fehlende Qualifikation.
Geschrieben von Wulfhard BökerWenn Eure Wehr so gut mit ausgebildeten Spezialisten, wie "GrFü, Maschinist und AGT" ausgestattet ist, ist das kein Problem, im Einsatz nach Deiner Devise zu verfahren.
Das ist nicht meine Devise sondern die Devise der DV 3, 2 und anderer Vorschriften. Und es ist an der Gemeinde dafür zu sorgen, daß ausreichend ausgebildete Kräfte da sind. Ist dies nicht der Fall hat der Kommandant laut Hilfe zu schreien und es müssen Maßnahmen getroffen werden um dies zu ändern (z.B. Parallelalarmierung, Ausbildung,...).
Geschrieben von Wulfhard BökerIch gehe davon aus, dass Du es so im Einsatz nicht tun würdest.
Bei meiner Qualifikationslage wird es zunehmend schwieriger Aufgaben im Einsatz zu finden, die ich nicht ganz legal wahrnehmen kann ;-)
Geschrieben von Wulfhard BökerAls kleiner Exkurs dazu: Die große Überschrift in der FwDV3 lautet: " 5 Einsatzablauf in Gruppe, Staffel und Selbständigem Trupp". Danach folgen "5.1 Grundsätzliches zum Einsatzablauf" Weiter geht die FwDV3 von einer Aufgabenbeschreibung aus - hier die Gruppe -! Könnte es nicht sein, dass diese Aufgabenbeschreibung analog zu anderen Szenarien ebenfalls gerechtfertigt wäre - zum Beispiel Zug oder selbständigen Trupp - zumal letzterer exlizit in der Überschrift als dazugehörend beschrieben wird?
Da (s.o.) es um eine reicne taktische Vorschrift geht löst das immer noch nicht das Problem der fehlenden Qualifikation.
Geschrieben von Wulfhard BökerIm Umkehrschluss vertritt der GF zB auch schon mal den ZF.
Bestimmt nicht. ZFü ist ein eigener Ausbildungsgang. Mit Absicht. Ein GrFü ist ein GrFü und bleibt ein GrFü.
Geschrieben von Wulfhard BökerWas also tun, wenn die Führung noch nicht da ist? Können wir uns auf das zeitweilige Besetzen der Schlüsselfunktion zB durch "noch nicht fertige Gruppenführer" einigen?
Nein. Wir können uns auch nicht auf das Fahren ohne geeignete Fahrerlaubnis durch einen nicht auf LKW ausgebildeten Fm oder auf das ragen von PA durch einen nicht aus-/ fortgebildeten oder nicht untersuchten FM einigen. Nur weil das beim GrFü nicht gleich augenfällig wird ist das noch lange kein Grund zu sagen "dann macht das eben irgend ein anderer der sich dazu berufen fühlt mit". Das ergebnis ist in allen drei Fällen (Fahrer/ AGT/ GrFü) das selbe. Die Einheit ist in diesem Augenblick schlicht nicht einsatzbereit. Die Lösung kann nur aus der Zuführung von geeignetem (d.h. für ie Aufgabe ausgebildeten) Personal bestehen.
Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!
Christian Fischer
Wernau
P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de
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