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RubrikAusbildung zurück
ThemaTruppführer als Fahrzeugführer in Truppfahrzeug?26 Beiträge
AutorWulf8har8d B8., Wülperode / Sachsen-Anhalt504591
Datum21.08.2008 09:37      MSG-Nr: [ 504591 ]8875 x gelesen

Geschrieben von Michael WulfEs steht nirgends geschrieben, dass nur ein GF/ZF/LdF den Dienst leiten darf, also brauchen wir für die Ausbildung auch keine Führungskräfte. Willst du sie nicht gleich ganz abschaffen?

Deine Zusammenfassung ist für meine Begriffe ein wenig an den Haaren herbei gezogen. Es geht nicht um die Abschaffung von Funktionen oder Ausbildung. Es geht bei dieser Fragestellung nur um die Sicherstellung des Einsatzes und seines Erfolges, weil gerade diese Qualifizierten fehlen! Der oben angeführte Einsatzfall ist eine AUSNAHMESITUATION und nicht die Regel!
Grundsatz für jede Führung: Pyramidenstruktur!!! Ausbildung für die jeweilige Stufe = Pflicht sowie Einsatz in die jeweilige Funktion (Amt) erfolgt durch den Dienstherrn => Vorschrift (siehe Brandschutzgesetze/ FwDV2 / Laufbahnregelungen ...)

Geschrieben von Michael WulfJa, normalerweise sitzt vorne rechts auch auf einem Truppfahrzeug der Kollege mit GF-Schein. Denn:
Geschrieben von ---Dienstvorschrift 2, Kapitel 2.2.--- Ziel der [Truppführer-] Ausbildung ist die Befähigung zum Führen eines Trupps nach Auftrag innerhalb der Gruppe oder Staffel
Geschrieben von Wulfhard Böker: nach 5.1 FwDV3 sollen fehlende Einsatzfunktionen durch die befähigsten und erfahrendsten Einsatzkräfte übernommen werden.

5.1. der DV 3 sagt, dass bei Fehlen von Kräften deren Aufgaben von anderen übernommen werden, da steht gerade nicht, dass man als Truppführer (oder gar als Truppmann, weil kein TF verfügbar) die Führung selbstständiger Einheiten wahrnehmen darf. Und unter 2.3. sagt die selbe DV 3 (jedenfalls meine), dass ein selbstständiger Trupp die Stärke 1/2/3 aufweist, also da jemand mit Führungsausbildung vorhanden ist.


Das ist ein Problem, stimmt! Eventuell kannst Du diesen gordischen Knoten lösen, indem Du Dich von der Bergrifflichkeit des Truppführers wie oben zu lesen ist löst. Wir unterscheiden zwei Arten von Truppführern A - den des selbständigen Trupps als taktische Einheit (zB in Stärke 1/2/3) und dann B - den als Bestandteil einer Staffel oder Gruppe, welcher durch TrFü nach FwDV 2.2 angeführt wird und nicht als taktische Einheit zu verstehen ist ( siehe Erläuterung der Begriffe in FwDV3)!

Im Übrigen verwese ich gern auf: Truppführer als Ersatz für GF?
ausserdem schau mal im Buch "Kommunikation im Einsatz" vom ecomed-Verlag nach, ist zwar für den Funkbereich gedacht, hilft aber enorm weiter (ca. ab Seite 196 bis ...) ein guter Helfer, um zu erkennen, wie Führung angedacht sein muss!

Geschrieben von Michael WulfDer Absatz sagt aus, dass jemand, der in die Position eines Einheitsführers eingesetzt/gewählt wird, das Amt auch für eine gewisse Übergangszeit ohne Ausbildung innehaben darf. Auch da steht nicht, dass er ohne Führungsausbildung als Chef an der Einsatzstelle rumrocken darf.

Eben! Aber das ist erst mal eine Meinung. Doch das eine schließt das Andere nicht aus! Ich wette, dass dieses Thema ausbaufähig ist.

MkG Wulfhard



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