1. Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
2. Brandbekämpfung
Geschrieben von Christian FischerVon "irgendwer der sich für geeignet hält ersetzt den GrFü" steht da nichts.
Genau das ist es, was ich meine: Interpretation von Vorschriften. Ich danke Dir für Deine Aussage. Du hast mich auf ein Kuriosum in meiner Ausdrucksweise hingewiesen. Muss wohl oder übel erst die Vorschrift zitieren und dann meine Zusammenfassung erbringen.
Aber es stimmt, in der FwDV steht nicht drin, dass fehlende Einsatzfunktionen durch die befähigsten und erfahrendsten Einsatzkräfte übernommen werden! Ich war wohl ein wenig schnell in meiner Argumentation. Ich bin mir sicher, dass es kein Kamerad im Einsatz zulassen würde, dass ein "unerfahrener Frischling" die Truppführung eines Tankers oder einer Drehleiter übernehmen dürfte, geschweige denn, dass ein "alter Maschinist" das zulassen würde! Er würde eher beide Aufgaben versuchen auszufüllen! (OK - blödes Beispiel, aber in der Praxis relevant)
Geschrieben von Christian FischerIch weiß zwar nicht wo Du das hineingeheimst, aber in "meiner" DV 3 steht nichts dergleichen. In 5.1. steht nur drinne, daß Aufgaben bei Unterschreitung der Gruppenstärke durch das restliche Personal mit wahrgenommenw erden kann und daß bei Unterschreitung der Gruppenstärke zuerst Melder, dann STr, dann WTr wegfallen. ..Es gibt nunmal Schlüsselfunktionen, die sind nicht durch "Nachrücken" zu erstetzen. Das sind GrFü, Maschinist und AGT. Gesonderte Ausbildung/ gesonderte Qualifikation sind dafür erforderlich.
Du beziehst Dich in Deiner Wertung nur auf 5.1 Satz 1! Wenn das nur so wäre, hättest Du sicherlich Recht. Dennoch lies mal weiter. Der folgende Satz bzw. Absatz steht im Widerspruch zu Deinem Gesagtem. "Fehlen zunächst Einsatzkräfte ... oder handelt es sich aufgrund des Löschfahrzeuges um ... einen selbständigen Trupp, müssen einzelne Aufgaben von anderen Einsatzkräften übernommen werden." Es geht nur um die zeitliche Befristung der Ausübung einer für die Aufgabenerfüllung zwingend notwendigen Funktion. Es geht nicht bloß um ein Nachrücken, es geht vielmehr darum, dass die Befähigsten diese "Ersatzaufgabe" erfüllen, weil kein besserer, ich meine einen Qualifizierteren, da ist. Wenn Eure Wehr so gut mit ausgebildeten Spezialisten, wie "GrFü, Maschinist und AGT" ausgestattet ist, ist das kein Problem, im Einsatz nach Deiner Devise zu verfahren. Sind diese Spezialisten aber mal nicht verfügbar, bleibt ihr dann im Gerätehaus?
Wahrscheinlich aus diesem Grund wurde die Vorschrift deshalb so und nicht anders geschrieben! Der Einsatz muss erstmal anlaufen, das kann ein wenig dauern. Vielleicht ist ja in der Zwischenzeit der GF schon eingetroffen? Was aber wenn nicht, Du hast die Wasserstrecke - als Beispiel - aufgebaut, würdest Du dann solange mit der BBK warten bis ein Entscheider = GF vor Ort wäre? Ich gehe davon aus, dass Du es so im Einsatz nicht tun würdest. Aus dem gleichen Denken heraus würde sich jemand finden, der die Aufgabe übernimmt! Ein bloses Nachrücken ist damit aber nicht gemeint! ER muss eine gewisse Kenntnis über bestimmte Zusammenhänge im Einsatz schon mal haben.
Als kleiner Exkurs dazu: Die große Überschrift in der FwDV3 lautet: " 5 Einsatzablauf in Gruppe, Staffel und Selbständigem Trupp". Danach folgen "5.1 Grundsätzliches zum Einsatzablauf" Weiter geht die FwDV3 von einer Aufgabenbeschreibung aus - hier die Gruppe -! Könnte es nicht sein, dass diese Aufgabenbeschreibung analog zu anderen Szenarien ebenfalls gerechtfertigt wäre - zum Beispiel Zug oder selbständigen Trupp - zumal letzterer exlizit in der Überschrift als dazugehörend beschrieben wird?
Auf der einen Seite hast Du die Vorschriften, welche im Grundsatz und im Sinne der Vorschrift immer zu erfüllen sind. Andererseits hast Du hier auch bestimmte Ausfallerscheinungen in der Praxis. Also: Der Sinn, das gewünschte Ziel der Vorschrift ist entsprechend anzuwenden. Um eine Vorschrift nicht unnötig aufzublähen, ist der Bezug hier auf die Gruppe gelegt worden. Im Umkehrschluss vertritt der GF zB auch schon mal den ZF. Auch wenn das nicht besonders unter 5.1 erwähnt wird, darf man dennoch sich darauf beziehen und umsetzen, denn es muss das Gleiche unter Zugbedingungen ja nicht nochmal unter 5.2.2 für diese Einheiten dargestellt werden! Warum sollte dann im Gegenzug die Vertretung beim selbständigen Trupp nicht genau auf diese Weise gelöst werden, zumal hier die Besonderheit besteht, dass selbiger unter der großen Überschrift (= gewollter Zusammenhang) erwähnt wird. Im Weiteren wird in besagter FwDV unter 5.2.2 die Aufgaben der Mannschaft (also auch der selbständige Trupp) beim Einsatz eines Zuges erklärt. "Die Mannschaft ... arbeitet wie in Abschnitt 5.2.1 beschrieben!" Dort darf man lesen, dass dort die Aufgaben auch des selbständigen Trupps befinden. Denn warum sollte ich diese Aufgabe mehrfach ausführen, ein Verweis an die richtige Stelle reicht schon. Sicherlich ist diese Art des Schreibens von Vorschriften nicht unbedingt die Einfachste, aber sehr aussagefähig! Und da der Abschnitt Aufgaben der Mannschaft nach dem Abschnitt Grundsätzliches zum Einsatzablauf gestellt wurde, haben wir auch die Begründung dafür, wie sich die Ersetzbarkeiten im Einsatz gestalten. Ganz einfach: Es ist die wichtigste Funktion zuerst zu besetzen, dafür fallen zeitweilig andere, aber nicht weniger wichtigere Funktionen im Sinne der Ausgabenerfüllung erstmal weg. Grundsatz bei der Feuerwehr ist nunmal die Befehlsstruktur in Pyramidenform. Ohne Spitze ist es keine Pyramide und ohne Führung vergeigen wir jeden Einsatz! Und zu diesem müssen wir hin. Was also tun, wenn die Führung noch nicht da ist? Können wir uns auf das zeitweilige Besetzen der Schlüsselfunktion zB durch "noch nicht fertige Gruppenführer" einigen?
Geschrieben von Christian FischerDann sollte man diese doch einfach auf die erforderlichen Lehrgönge anmelden.
Danke für den Tipp, Einige haben schon bestanden!
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