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Thema | Truppführer als Fahrzeugführer in Truppfahrzeug? | 26 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen | 504451 |
Datum | 20.08.2008 20:01 MSG-Nr: [ 504451 ] | 9038 x gelesen |
Zugführer
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Dienstvorschrift
1. Truppführer
2. Task Force
Dienstvorschrift
Hallo,
Geschrieben von Wulfhard BökerWenn die Frage in Richtung Regelungen der Vorschrift FwDV2 geht, dann sind 90% der hier angeführten Antworten falsch!
Begründung?
Geschrieben von Wulfhard BökerGeht es um die Umsetzung der FwDV3 sind dagegen schon viele wieder richtig!
Warum?
Geschrieben von Wulfhard BökerWenn ein ZF fehlt hat ein GF die Aufgabe wahrzunehmen, wenn auch der GF fehlt wird nach FwDV3 zwangsläufig der erfahrenste TrFü die Aufgaben übernehmen müssen!
Wer sagt denn den das? Wo kann ich das genau nachlesen?
Geschrieben von Wulfhard BökerDiese Funktionsübernahme ist auf den zeitlichen Rahmen Einsatz beschränkt.
Es steht nirgends geschrieben, dass nur ein GF/ZF/LdF den Dienst leiten darf, also brauchen wir für die Ausbildung auch keine Führungskräfte.
Willst du sie nicht gleich ganz abschaffen?
Ich dachte immer, Feuerwehr ist "so isses" und nicht "wünsch-dir-was".
Geschrieben von Wulfhard BökerWer als ausgebildeter TrFü in der Ausrüstung und Stärke eines selbständigen Trupps ausrückt, handelt im Einsatz auch als solcher! Sonst würde ja ein ausgebildeter GF vorn rechts sitzen!
Ja, normalerweise sitzt vorne rechts auch auf einem Truppfahrzeug der Kollege mit GF-Schein. Denn:
Geschrieben von ---Dienstvorschrift 2, Kapitel 2.2.--- Ziel der [Truppführer-] Ausbildung ist die Befähigung zum Führen eines Trupps nach Auftrag innerhalb der Gruppe oder Staffel
Geschrieben von Wulfhard Bökerach 5.1 FwDV3 sollen fehlende Einsatzfunktionen durch die befähigsten und erfahrendsten Einsatzkräfte übernommen werden.
5.1. der DV 3 sagt, dass bei Fehlen von Kräften deren Aufgaben von anderen übernommen werden, da steht gerade nicht, dass man als Truppführer (oder gar als Truppmann, weil kein TF verfügbar) die Führung selbstständiger Einheiten wahrnehmen darf.
Und unter 2.3. sagt die selbe DV 3 (jedenfalls meine), dass ein selbstständiger Trupp die Stärke 1/2/3 aufweist, also da jemand mit Führungsausbildung vorhanden ist.
Geschrieben von Wulfhard Bökerbeschäftigt Euch mal der Aussage der FwDV2 Zi 1.5 "befristete Wahrnehmung einer Funktion".
Der Absatz sagt aus, dass jemand, der in die Position eines Einheitsführers eingesetzt/gewählt wird, das Amt auch für eine gewisse Übergangszeit ohne Ausbildung innehaben darf. Auch da steht nicht, dass er ohne Führungsausbildung als Chef an der Einsatzstelle rumrocken darf.
Grüße
Micha
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