Rubrik | Ausbildung |
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Thema | Truppführer als Fahrzeugführer in Truppfahrzeug? | 26 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 504402 |
Datum | 20.08.2008 17:23 MSG-Nr: [ 504402 ] | 8851 x gelesen |
Dienstvorschrift
Gruppenführer (THW)
Geschrieben von Wulfhard BökerNach 5.1 FwDV3 sollen fehlende Einsatzfunktionen durch die befähigsten und erfahrendsten Einsatzkräfte übernommen werden.
Ich weiß zwar nicht wo Du das hineingeheimst, aber in "meiner" DV 3 steht nichts dergleichen. In 5.1. steht nur drinne, daß Aufgaben bei Unterschreitung der Gruppenstärke durch das restliche Personal mit wahrgenommenw erden kann und daß bei Unterschreitung der Gruppenstärke zuerst Melder, dann STr, dann WTr wegfallen.
Von "irgendwer der sich für geeignet hält ersetzt den GrFü" steht da nichts.
Es gibt nunmal Schlüsselfunktionen, die sind nicht durch "Nachrücken" zu erstetzen. Das sind GrFü, Maschinist und AGT. Gesonderte Ausbildung/ gesonderte Qualifikation sind dafür erforderlich.
Geschrieben von Wulfhard BökerÜbrigens, ich kenne TrFü, welche bessere taktische Einsatzentscheidungen treffen als manch Gruppenführer!
Dann sollte man diese doch einfach auf die erforderlichen Lehrgönge anmelden.
Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!
Christian Fischer
Wernau
P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de
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