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RubrikAusbildung zurück
ThemaTruppführer als Fahrzeugführer in Truppfahrzeug?26 Beiträge
AutorWulf8har8d B8., Wülperode / Sachsen-Anhalt504356
Datum20.08.2008 14:01      MSG-Nr: [ 504356 ]9458 x gelesen

Es ist schon ein Kreuz mit diesen Vorschriften. Jeder kann eine Vorschrift in seiner Art interpretieren? Oder sind die Vorschriften einfach nur schlecht gemacht? Wer weiss das schon genau.
Bei der hier geführten Fragestellung ist ein Bezug zu den Vorschriften schwierig. Ist der Einsatz nun nur mit Truppbesatzung oder fährt der Trupp gemeinsam mit anderen Gruppen- oder Staffelfahrzeugen zum Einsatz? So stellt sich die Frage nach der Einsatzleitung schon ganz anders! Wodurch aber die Frage der Führung eines selbständigen Trupps mit (TrFü - TrM - Ma) nicht berührt würde! Dennoch, bei den Antworten solltet ihr sauberer argumentieren! Bei diesen Fragen ist eine Unterscheidung wichtig!
Wenn die Frage in Richtung Regelungen der Vorschrift FwDV2 geht, dann sind 90% der hier angeführten Antworten falsch! Geht es um die Umsetzung der FwDV3 sind dagegen schon viele wieder richtig! Ist ein Zusammenhang zwischen Vorschriften und praktischen Erfordernissen herzustellen kann eindeutig geantwortet werden:
Wenn ein ZF fehlt hat ein GF die Aufgabe wahrzunehmen, wenn auch der GF fehlt wird nach FwDV3 zwangsläufig der erfahrenste TrFü die Aufgaben übernehmen müssen! Diese Funktionsübernahme ist auf den zeitlichen Rahmen Einsatz beschränkt. Die Erfüllung des Auftrages hat oberste Priorität. Dafür gibt es örtliche Regelungen! Vergesst als TrFü beim Ausrücken ohne GF nie, die entsprechende Info und Nachforderung an die Leiststelle zu geben. (rechtliche Absicherung) Wer als ausgebildeter TrFü in der Ausrüstung und Stärke eines selbständigen Trupps ausrückt, handelt im Einsatz auch als solcher! Sonst würde ja ein ausgebildeter GF vorn rechts sitzen! Aber er ist nicht nach Laufbahn in die Funktion Truppführer eines selbständigen Trupps einsetzbar und damit zu befördern!
In der Theorie (FwDV2) ist es nicht möglich, dass ein TrFü nach 2.2 FwDV2 einen selbständigen Trupp führt. Aber sie ist ja auch nur die Rahmenvorschrift, welche durch die FwDV3 und landesrechtliche Regelungen ergänzt werden. Nach 5.1 FwDV3 sollen fehlende Einsatzfunktionen durch die befähigsten und erfahrendsten Einsatzkräfte übernommen werden. Damit muss dieser TrFü die Funktion übernehmen!
Übrigens, ich kenne TrFü, welche bessere taktische Einsatzentscheidungen treffen als manch Gruppenführer!
In diesem Zusammenhang beschäftigt Euch mal der Aussage der FwDV2 Zi 1.5 "befristete Wahrnehmung einer Funktion". Fragt 3 Leute und nach einiger Zeit habt ihr 4 Antworten! Die Lösung ist ganz einfach - aber ihr solltet eine klare Frage stellen und bei der Antwort berücksichtigen, welche Vorschriften bzw. Ziele dabei eine Rolle spielen soll.



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