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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Lagerung Zieh - Fix auf Fzg | 87 Beiträge | ||
Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 504173 | ||
Datum | 20.08.2008 07:21 MSG-Nr: [ 504173 ] | 42509 x gelesen | ||
Geschrieben von Bach Rüdiger Bis jetzt hat sich bei der ganzen Diskussion keiner über den rechtlichen Aspekt bei diesem Gerät geäußert. Welcher Rechtilicher Aspekt? Der einzige ist das ich ihn zum Erwerb bezahlen muss. Ansonsten ist der Ziehfix Werkzeug wie jeder anderer Schraubenschlüssel, Kombizange oder was auch immer auch. oder aber es hat das BZFVG (Bundesziehfixverwahrungsgesetz) gegeben. Das hab ich aber nicht mitbekommen. Sorry. Mit kameradschaftlichem Gruß Florian Besch "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." Marko Ramius | ||||
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