News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Lagerung Zieh - Fix auf Fzg | 87 Beiträge | ||
Autor | Pete8r L8., Flöha / Sachsen | 503514 | ||
Datum | 17.08.2008 11:33 MSG-Nr: [ 503514 ] | 43364 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Michael Wulf Da du ihn ohne weiteres kaufen kannst, gibt es auch keine gesetzliche Regelung - oder musst du einen Hammer, eine Brechstange oder ähnliches auch in einem gesicherten Behältnis aufbewahren? Ich denke mal recht gut auf den Punkt gebracht. Wenn man das weiterspinnen würde, müßte eigentlich ein Großteil der Beladung weggeschlossen werden. Sei es der ÜH-Schlüssel oder, oder, oder. Wie Andere dazu schon geschrieben haben, müßte mir doch einiges fehlen wenn ich einbrechen will, erst mal in der Fw zu klauen bzw. dort einzubrechen um mir das Werkzeug zu besorgen. Dieser Kult der um Zieh-Fix und auch BMA-Schlüssel gemacht wird ist für mich nicht nachvollziehbar. Oder kann mir jemand erklären was ich mit dem Doppelbartschlüssel machen soll wenn die BMA nicht ausgelöst hat? Auch mittels FSE löse ich ja die BMA aus und ein landläufiger Dieb schätzt die dann folgende Aufmerksamkeit doch eigentlich nicht. Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|