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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Lautstärke der Rauchmelder | 17 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 503202 | ||
Datum | 15.08.2008 20:10 MSG-Nr: [ 503202 ] | 5821 x gelesen | ||
90 dB(A) ist ungefähr eine Autohupe, 85 dB(A) ein Rasenmäher. Ab 85dB(A) ist laut Arbeitsstäätenverordnung im gewerblichen Bereich Gehörschutz vorgeschrieben. ACHTUNG: Die Lautstärkeeinheit dB(A) ist eine logaritmische Funktion, d.h. ein Schalldruck der sich von 5dB(A) auf 10dB(A) erhöht ist nicht doppelt so laut! Gruß, Markus Forumstreffen in Triesdorf vom 26. bis 28. September: Klick! ______________ Wenn Du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer (Antoine de Saint-Exupery) | ||||
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