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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaVersicherungsschutz (Fuk)5 Beiträge
AutorMath8ias8 B.8, Mühlberg / Brandenburg502681
Datum13.08.2008 15:22      MSG-Nr: [ 502681 ]2564 x gelesen

Hallo,

das sollte auf jeden Fall möglich sein. Sinnvoll wäre es dabei jedoch, deine Teilnahme an Ausbildungsdiensten gesondert zu dokumentieren, um deinem jetzigen Wehrführer regelmäßig auch die Teilnahme nachweisen zu können. Andersherum, also für deine "Zweitfeuerwehr" gilt dies natürlich ebenso.
Laut FwDV2 sind jährlich mindestens 40 Stunden Ausbildung zu absolvieren. Dies sollte ein Minimum darstellen und auch dokumentiert werden.

Gruß Mathias



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 13.08.2008 12:34 Flor7ian7 B.7, Ilmenau
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