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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Pendelverkehr MTW außerhalb der Feuerwehr | 40 Beiträge | ||
Autor | Mike8 S.8, Speyer / RLP | 502164 | ||
Datum | 11.08.2008 11:50 MSG-Nr: [ 502164 ] | 11307 x gelesen | ||
Kann doch weiter gehen... So abwägig scheint der Fall dann ja gar nicht zu sein. Also ein fehlendes Fazit wurde mir vorgeworfen. 1. Versicherungsrechtlich gibt es keine Probleme wie gesagt wurde. das stimmt aber sicher nur zum Teil. Die FUK versichert natürlich den fahrer oder die Helfer. Die Befördertetn nicht. Schwierig dürfte es aber noch mit der haftung des Fahrers sein. Was wenn was passiert? 2. Personenbeförderungsschein: wird man nicht brauchen, wenn das Entgelt "Symbolisch" ist und die tatsächlichen Kosten nicht übersteigt bzw. kein Gewinn erwirtschaftet wird 3. Regress der Taxi- und Fuhrunternehmen... Wo kein Kläger da kein Richter, aber das könnte ein Problem sein. Hab ich was vergessen? | ||||
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