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Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Einsatzzeiten | 22 Beiträge | ||
Autor | Adol8f H8., Rosenheim / Bayern | 501780 | ||
Datum | 09.08.2008 01:43 MSG-Nr: [ 501780 ] | 7179 x gelesen | ||
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Also zeitlich gesehen gibt es keine festgelegten Einschränkungen. Solche gibt es wenndannper Diestverordnung. Frag dazu deinen Kommandanten, der sagt dir, wann un diw e du mitdarfst. Und zum Thema U18 im Einsatz: Es geht bei dieser Regelung nur um Versicherungsgründe. Ich möchte nicht behaupten, dass man U18 nicht auf Einsatz brauchen kann. Die können teilweise besser eine Wassserversorgung aufbauen als Ü18. Nur mal so als Bespiel. Wenn außerhalb des direkten Gefahrenbereiches etwas passiert, zahlt die GUV genauso, denn hier dürfen U18 ja hin. Aber das Thema wurde hier im Forum ja schon genug diskutiert... | ||||
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