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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Einsatzhilfe in einem anderen Bundesland | 8 Beiträge | ||
Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 501106 | ||
Datum | 06.08.2008 18:37 MSG-Nr: [ 501106 ] | 2610 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Daniel S. Parker wenn sie es nicht könnte/dürfte.... !? Ich würde das als "mein Feuer, dein Feuer" auf höchster Ebene empfinden. Was für ein Quatsch! ... so einfach ist das auch nicht. Wenn es sich um "kleinen Grenzverkehr" also nachbarliche Hilfe handelt: kein Problem. Ein Problem war sowas aber bei Katastrophenfällen (Hochwasser) zwischen "verschwisterten Kommunen". Weil oben zwei Ebenen darüber planten KatS-Behörden der Länder in größerem Rahmern organisierte Hilfe - und da waren "vagabundierende Kräfte" ohne Info der KatS Behörde den Planungen nicht gerade hilfreich. Gruss Gerhard | ||||
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