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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Einsatzhilfe in einem anderen Bundesland | 8 Beiträge | ||
Autor | Ralf8 S.8, Gerlingen / NRW | 501090 | ||
Datum | 06.08.2008 17:23 MSG-Nr: [ 501090 ] | 2724 x gelesen | ||
Wenn ich da ans Grenzgebiet zwischen zwei Bundesländern denke, sollte das wohl auch im Zuge einer "normalen" überörtlichen Hilfe möglich sein. Habe ich mich bisher allerdings noch keine detaillierten Gedanken zu gemacht, weil es uns nicht so direkt betrifft. Dieses Posting basiert auf Art. 5 (1) GG! | ||||
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