Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Wer löscht bei Gabi Mustermann, wenn´s mal brennt? | 23 Beiträge |
Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 500982 |
Datum | 06.08.2008 11:13 MSG-Nr: [ 500982 ] | 5875 x gelesen |
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Hallo,
Geschrieben von Alexander SuckerDazu muss der Wehrführer dies dem BGM erstmal justiziabel mitgeteilt haben.
So offiziell muß das nicht gleich sein.Geschrieben von Alexander SuckerFalls der BGM aber eine solche Nachricht offiziell bekommt ("Teilen wir ihnen daher leider mit, den Brandschutz gemäß den Gesetzlichen Auftrag nicht mehr sicherstellen zu können") das ist der BGM im Zugzwang. In letzter Konsequenz mit der Aufstellung einer Pflichtfeuerwehr.
Dazwischen liegen aber einige Möglichkeiten das ganze Aufzufangen, z.B. Ausrückegemeinschaften, Mitgliederwerbung, gezielte Einstellung von FF-lern in den Gemeindeeigenen Betrieben und ähnliches.
Wenn ich so die Zeitungberichte über meine frühere FF und die Nachbarwehren verfolge, ist das Thema Tagesalarmsicherheit schon länger ein Thema. Da wird regelmäßig im Gemeinderat darüber geredet.
In meiner früheren FF hat man z. B.
- die Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung um Mitarbeit in der FF gebeten
- geziehlt Schichtarbeiter angesprochen
- stellt geziehlt FA in der Gemeinde ein
AFAIK hat dies die Tagesalarmsicherheit stark erhöht.
Man muß nicht gleich mit der Ultima ratio winken.
Oftmals hilft auch ein Gespräch unter 4 Augen oder Abends beim Bier.
Gruß
Thomas
Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion
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