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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Privaten Helm in der Feuerwehr tragen | 54 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 500336 | ||
Datum | 03.08.2008 16:57 MSG-Nr: [ 500336 ] | 18276 x gelesen | ||
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hallo, Geschrieben von Jens Fischer Naja find ich jetzt keinen passenden Vergleich. war auch nicht als direkter Vergleich gedacht. ich wollte da eher auf die Haftungsfrage aufmerksam machen. Und das wird sicherlich dann interessant wenn ein Unfall auf das Versagen eines Ausrüstungsgegenstandes zurückzuführen ist. Die Feuerwehr ( = Gemeinde, vertreten durch den Wehrführer) gestattet die Nutzung privater Schutzausüstung. Sei es durch Duldung oder durch offizielle Zustimmung. Jetzt passiert ein Unfall der durch den Mangel dieser Schutzausrüstung verursacht wird. Das wird dann sicherlich eine interessante juristische Frage ... MkG Jürgen Mayer Webmaster www.FEUERWEHR.de | ||||
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