Rubrik | pers. Ausrüstung |
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Thema | Privaten Helm in der Feuerwehr tragen | 54 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 500326 |
Datum | 03.08.2008 16:27 MSG-Nr: [ 500326 ] | 18304 x gelesen |
Themengruppe: | Feuerwehrhelme |
Sozialgesetzbuch, für uns interessant insbesondere:
- Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) - Gesetzliche Krankenversicherung
- Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) - Gesetzliche Unfallversicherung
Geschrieben von Jakob TheobaldNun wird dieser Helm im Einsatz beschädigt! Und ich möchte nun die Kosten ersetzt haben.
Das kannst Du (soweit ich das derzeit richtig überblicke) falls es im Einsatz geschieht als FFler derzeit nach einer Änderung des SGB VII bei der zuständigen gesetzlichen Unfallversicherung geltend machen. Diese Fälle damit zu regeln war bestimmt nicht beabsichtigt, aber m.E. ist das derzeit durchaus möglich.
Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!
Christian Fischer
Wernau
P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de
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