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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Privaten Helm in der Feuerwehr tragen | 54 Beiträge | ||
Autor | Maik8 W.8, Penkun / kleinste Stadt in MV / Mecklenburg-Vorpommern | 500288 | ||
Datum | 03.08.2008 13:41 MSG-Nr: [ 500288 ] | 19127 x gelesen | ||
Themengruppe: | ||||
Schönen guten Tag! Mal ne kurze Frage, wieso? Warum kann er das untersagen? Wegen der Einheitlichkeit? Leidet die Dienstfähigkeit darunter? Ich könnte es nachvollziehen, wenn der Ausrüstungsgegenstand nicht der DIN/EN entspricht oder in einer Landesvorschrift als nicht zugelassen deklariert worden ist. Oder gibt es generell einen Erlaß oder Verfügung, welche den Gebrauch privat beschaffter Ausrüstung untersagt? Man könnte argumentieren, das dies nicht gerade die Kameradschaft fördert. Einige könnte neidisch werden, weil man eine bessere oder moderne Ausrüstung hat als sie, nur weil man es sich leisten kann. Auf jeden Fall hätte man vorher mit der Führung darüber reden sollen, aber wenn ich mich an die Vorgaben der FUK halte? Kann natürlich nach hinten losgehen und ein Spießrutenlauf verursachen. Dies ist ausschließlich meine private Meinung. Sie hat nichts mit meiner Beruflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeit zu tun. | ||||
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