News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Sonstiges | zurück | |||
Thema | Umkleideplätze der Führungskräfte | 15 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 500245 | |||
Datum | 03.08.2008 11:44 MSG-Nr: [ 500245 ] | 4017 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel Metzger Und da ist es doch von Vorteil, wenn sich die FüKr. örtlich zusammengefasst umziehen. Würde aber auch voraussetzen, daß neben dem Ort auch die Zeit zusammentrifft. Das dürfte oftmals nicht der Fall sein. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
<< [Master] | antworten | >> | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | |||
|
|